Erstattung durch private Krankenversicherung (PKV)
Die Erstattung durch Ihre PKV richtet sich nach Ihrem individuellen Vertrag. Unterschiede bestehen je nach Versicherer, gewähltem Tarif (z. B. Basistarif oder Komforttarif) und dem Leistungsumfang, den Sie vereinbart haben.
In der Praxis kann es vorkommen, dass Ihre Versicherung nicht alle Leistungen in voller Höhe übernimmt. Das bedeutet jedoch nicht, dass unsere Preise überhöht sind.
Unsere Kalkulationsgrundlage: Rechtlich abgesichert
Unsere Privatpreise richten sich nach dem Gebührenrahmen des Heilmittelkataloges, dem GebüTh-Verzeichnis (Gebührenübersicht für Therapeuten) sowie dem bundesweiten Durchschnitt üblicher Privatpreise im physiotherapeutischen Bereich. Sie bewegen sich im Rahmen des üblichen Steigerungsfaktors gemäß GebüTh – zwischen dem 1,4- und 2,3-fachen Satz – abhängig von Art und Aufwand der Behandlung.
Diese Preisgestaltung wurde in einem Urteil des OLG Karlsruhe (Az. 13 U281/93, 1995) ausdrücklich bestätigt:
„Die Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen orientiert sich an den üblichen, ortsüblichen und angemessenen Preisen – nicht an der Höhe der Beihilfesätze oder den Erstattungsbeträgen der privaten Krankenversicherungen.“
Beihilfsätze ≠ Maßstab
Beihilfesätze orientieren sich häufig an veralteten Vergütungsmodellen und bilden die tatsächlichen Kosten moderner, qualitätsgesicherter Therapie nicht realistisch ab
Für uns ist daher nicht die Beihilfe, sondern die medizinisch und wirtschaftlich tragbare Behandlungen Grundlage unserer Preisgestaltung.

