FAQ – Häufige Fragen

  • 1. Brauche ich für eine Behandlung ein Rezept vom Arzt?

    Ja, für physiotherapeutische Behandlungen benötigen Sie immer eine ärztliche Verordnung mit Diagnose – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

    Eine Ausnahme besteht, wenn Sie unsere Leistungen als sektoraler Heilpraktiker (Physiotherapie) in Anspruch nehmen möchten. In diesem Fall behandeln wir Sie auf Grundlage einer privaten Honorarvereinbarung.


  • 2. Kann ich auch ohne Rezept kommen (Selbstzahler/privat)?

    Ja – für bestimmte Leistungen:

    • Heilpraktiker-Leistung (Physiotherapie): Behandlung ohne Rezept möglich, auf privater Honorarvereinbarung.
    • Osteopathie: Direktzugang, kein Rezept erforderlich (private Leistung). Einige Krankenkassen erstatten anteilig, häufig mit ärztlicher Empfehlung.
    • Wellness-Massagen: Jederzeit ohne Rezept buchbar.

    Für Physiotherapie als Heilmittel ist ein ärztliches Rezept erforderlich.


  • 3. Wie vereinbare ich meinen ersten Termin?

    Am einfachsten telefonisch, persönlich in unserer Praxis oder über unser Kontaktformular.

    Wenn Sie bereits eine ärztliche Verordnung haben, halten Sie diese bitte bei der Terminvereinbarung bereit – so planen wir direkt die passende Therapie ein.


  • 4. Was sollte ich zum Ersttermin wissen?

    Beim Ersttermin nehmen wir uns Zeit, Ihre Beschwerden kennenzulernen und gemeinsam den passenden Therapieansatz zu finden. Bitte bringen Sie die dafür notwendigen Unterlagen mit.


    👉 Eine ausführliche Übersicht finden Sie auf unserer Seite Ersttermin.


  • 5. Wie lange dauert eine Behandlungseinheit?

    Die Dauer richtet sich nach der Art und Form der verordneten Therapie.

  • 6. Bekomme ich Übungen für zu Hause, die die Therapie ergänzen?

    Ja. Auf Wunsch erhalten Sie leicht umsetzbare Übungen für zu Hause. Diese kleinen „Hausaufgaben“ ergänzen die Therapie, unterstützen Ihre Fortschritte und sichern die Ergebnisse langfristig.

  • 7. Wie lange ist mein Rezept gültig und welche Pausen sind möglich?

    Der Behandlungsbeginn muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung erfolgen (bei dringlichem Vermerk 14 Tage).

    Zwischen den Terminen sollten maximal 14 Tage Pause liegen. Längere Unterbrechungen sind nur bei wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Urlaub) möglich und werden von uns dokumentiert.


  • 8. Muss ich eine Zuzahlung leisten? Wie hoch ist sie?

    Gesetzlich Versicherte leisten 10 € pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten.

    Wenn Sie befreit sind, bringen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis mit.


  • 9. Wie funktioniert die Abrechnung für Privatpatienten und Selbstzahler?

    Vor Behandlungsbeginn schließen wir eine schriftliche Honorarvereinbarung. Leistungen und Kosten sind darin transparent aufgeführt.

    Die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab und kann je nach Tarif variieren.


    👉 Details finden Sie auf unserer Seite Privatpreise.


  • 10. Bis wann kann ich einen Termin absagen und entstehen Kosten bei kurzfristiger Absage?

    Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab.

    Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns ein Ausfallhonorar vor.

  • 11. Gibt es Parkmöglichkeiten und ist die Praxis barrierefrei?

    Ja. Direkt an unserer Praxis stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung.

    Die gesamte Praxis sowie das Gebäude sind barrierefrei zugänglich.

Fragen zur Behandlung? Oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?

Wir sind gerne für Sie da –

persönlich, telefonisch oder bequem online.

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